„Besonders im Saarland leben viele Menschen, die Tag für Tag zum Arbeiten nach Luxemburg fahren. Die nun getroffene Lösung erleichtert den Arbeitsalltag und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber während der Krisenzeit.“ Bereits wenige Tage nach dem gemeinsamen Appell der Bundestagsabgeordneten Schön, Schnieder, Steier und Uhl, hat Bundesfinanzminister Scholz also entsprechende Maßnahmen getroffen. Dazu Uhl: „Der Bundesfinanzminister hat die Dringlichkeit zur Aussetzung der 19-Tage Regelung in unserem Schreiben erkannt und hilft damit vielen Grenzpendler unserer Region. Hier gilt mein Dank auch der Kollegin und den Kollegen aus dem Bundestag sowie unserer Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger, Finanzminister Peter Strobel und der Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid.“
In den Augen des Generalsekretärs, sollte die getroffene Regelung aber nicht nur für die Zeit der Corona-Krise gelten: „Wir haben in der Vergangenheit sowohl auf dem Landesparteitag der CDU Saar, als auch auf dem Bundesparteitag der CDU entsprechende Anträge verabschiedet. Die Corona-Krise könnte durch die nun getroffene Maßnahme ein Anstoß sein, die ursprüngliche 19-Tage Regelung noch einmal grundsätzlich zu überdenken. Hierfür werden wir uns auch nochmal stark machen!“
Die heute bekannt gewordene Lösung sieht vor, dass eine zeitlich befristete Sonderregelung geschaffen wird, wonach die Arbeitstage, an denen die Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie von ihrer Wohnung aus im Homeoffice arbeiten, als Arbeitstage in Luxemburg gelten. Damit wird vermieden, dass sich nur aufgrund der Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung des Covid-19 Virus die Besteuerungssituation nachteilig für diese Beschäftigten ändert.
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